Dienstag, 5. März 2024

Startschuss für Arbeitnehmerveranlagung 2023

Startschuss für Arbeitnehmerveranlagung 2023

Ab März sind die Lohnzettel bei der Finanz abrufbar. Damit startet die Zeit für den Steuerausgleich bzw. korrekt gesprochen die Arbeitnehmerveranlagung.

Über die Arbeitnehmerveranlagung können Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen. Besonders Niedrigverdiener, Jobwechsler, Homeoffice-Arbeitnehmer, Familien sowie Bezieher unregelmäßiger Bezüge profitieren besonders. Auch wer eine Förderung für ökologische Gebäudesanierung erhält, sollte unbedingt einreichen.

Frist

Für eine Pflicht-Arbeitnehmerveranlagung, z.B. aufgrund von zwei gleichzeitigen Dienstverhältnissen, hat man bis 30.9.2024 Zeit; für eine freiwillige kann man sich fünf Jahre Zeit lassen. Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn man bereits eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung erhalten hat.

Familien

Der Familienbonus Plus beträgt für das Jahr 2023 2.000 Euro für Kinder unter 18 Jahren bzw. 650 Euro für Kinder über 18 mit Familienbeihilfe. Personen mit keinem oder nur geringem Einkommen erhalten einen Kindermehrbetrag bis zu 550 Euro. Wer bereits in der laufenden Lohnverrechnung den Familienbonus Plus geltend gemacht hat, muss diesen im Fall eines Steuerausgleichs nochmals im Formular angeben, sonst kommt es zur Nachzahlung.

Pendler

Das Pendlerpauschale und der zusätzliche Pendlereuro wurden für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 angehoben. Wurden diese Pauschalen nicht bereits in der Lohnverrechnung abgezogen, bringt dies eine erkleckliche Gutschrift in der Arbeitnehmerveranlagung.

Energieeffizienz von Gebäuden

Ausgaben für eine thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden (z.B. Austausch von Fenstern, Dämmung, Fassaden) und für den Austausch eines fossilen Heizungssystems („Heizkesseltausch“) können steuerlich ab Juli 2022 als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Das geht aber nur dann, wenn es eine Bundesförderung dafür gab. Die Förderstelle meldet ans Finanzamt, sodass die Sonderausgaben automatisch abgezogen werden sollten.

Tipp: Kontrollieren Sie die gemeldeten Beträge in FinanzOnline. Die Anschaffung einer reinen Photovoltaikanlage am Privathaus fällt nicht unter diesen neuen Sonderausgabentopf, ist aber seit 1.1.2024 umsatzsteuerfrei.

Homeoffice-Kosten

Auch das Homeoffice-Pauschale von bis zu 300 Euro bekommt man automatisch über die Arbeitnehmerveranlagung, wenn der Arbeitgeber die Homeoffice-Tage korrekt gemeldet hat und kein oder ein niedrigeres Pauschale ausbezahlt hat. Auch die Kosten für ergonomische Büromöbel sind bis 300 Euro absetzbar.

Steuerberatungskosten

Wer die Unterstützung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, kann die Kosten im Jahr der Bezahlung in voller Höhe als Sonderausgaben absetzen.

Neben diesen extra herausgehoben Punkten können Sie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Einen guten Überblick bietet das Steuerbuch 2024 für die Arbeitnehmerveranlagung 2023 von Finanzministerium, das jedes Jahr in Deutsch und Englisch erscheint. Wer nebenbei dazuverdient oder vermietet, wer einen komplizierten Fall hat oder wer auf Nummer sicher gehen möchte, dem stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

Finanzministerium: Das Steuerbuch

Newsletter abonnieren

Ich stimme zu, dass meine Daten zur Zusendung eines Newsletters verwendet werden. Details finden Sie in unserer Daten­schutz­erklärung.

Informations­unterlagen anfordern

Ich stimme zu, dass meine Daten zur Zusendung von Informationsunterlagen verwendet werden. Details finden Sie in unserer Daten­schutz­erklärung.

Bewerbungsformular

  • Kontaktdaten
  • Persönliche Fragen
  • Datenupload
  • Bewerbung abschließen

Kontaktdaten

Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Persönliche Fragen

Datenupload

Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Bewerbung abschliessen

Datenschutzerklärung: Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und verwenden Ihre persönliche Information nur in Verbindung mit Ihrer Bewerbung.

Evidenzerklärung: Erhalten Sie für diese Stelle keine Zusage, kann Saller & Saller Ihre Daten speichern und Sie kontaktieren, sobald eine passende Stelle frei wird.

Ihre Bewerbung wird gesendet...

Ihre Daten werden übertragen...
Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld.

Danke für Ihre Bewerbung!

Wir prüfen Ihre Anfrage so schnell wie möglich und melden uns schriftlich oder telefonisch bei Ihnen.

Lernen Sie uns kennen

Es freut uns sehr, dass Sie sich eine Zukunft bei Saller & Saller vorstellen können. Teilen Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten mit und wir nehmen in Kürze Kontakt zu Ihnen auf, um ein Treffen zu vereinbaren.

Datenschutzerklärung: Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und verwenden Ihne persönlichen Informationen nur in Verbindung mit Ihrer Anfrage.*

Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Interesse geweckt?
Erfahren Sie mehr!

Teilen Sie uns Ihre Daten mit und wir senden
Ihnen alle Job-Details zu.

Datenschutzerklärung: Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und verwenden Ihne persönlichen Informationen nur in Verbindung mit Ihrer Anfrage.*

Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Detaileinstellungen

Detaileinstellungen

Notwendig

Diese Cookies sind immer aktiviert, da sie für Grundfunktionen der Website erforderlich sind. Sie tragen sie zur sicheren und vorschriftsmäßigen Nutzung der Seite bei.

Details anzeigen

Wir nutzen den "Google Tag Manager", um die Google Analyse- und Marketing-Dienste in unsere Website einzubinden und zu verwalten.

Details verbergen

Analyse / Statistik

Wir erheben anonymisierte Daten für statistische und analytische Zwecke. Beispielsweise könnten wir so verstehen, ob Sie über die Google Suche oder einer anderen Website zu uns gekommen sind.

Details anzeigen

Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Ireland Limited ("Google", Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Google Analytics verwendet so genannte "Cookies". Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Die Speicherung von Google-Analytics-Cookies und die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

Details verbergen

Marketing

Wir nutzen diese Cookies, vorwiegend Facebook und Google Analytics, um Ihnen massgeschneiderte Angebote anzuzeigen während Sie im Internet surfen. Damit dies funktioniert, teilen wir möglicherweise einige Ihrer Suchdaten mit Online Advertisern, wie z.B. Google Ads oder Facebook. Wir speichern einige Ihrer Einstellungen, um Ihnen personalisierte Inhalte, die Ihren Interessen entsprechen, bieten zu können. Beispielsweise Themengebiete, welche Sie bereits in unserem Magazin besucht haben.

Details anzeigen

Unsere Website nutzt zur Konversionsmessung das Besucheraktions-Pixel von Facebook, Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA ("Facebook").

So kann das Verhalten der Seitenbesucher nachverfolgt werden, nachdem diese durch Klick auf eine Facebook-Werbeanzeige auf die Website des Anbieters weitergeleitet wurden. Dadurch können die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und Marktforschungszwecke ausgewertet werden und zukünftige Werbemaßnahmen optimiert werden.

Details verbergen
Details anzeigen

Unsere Websites nutzen die Funktionen von Google Analytics Remarketing in Verbindung mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google AdWords und Google DoubleClick. Anbieter ist die Google Ireland Limited ("Google"), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Diese Funktion ermöglicht es die mit Google Analytics Remarketing erstellten Werbe-Zielgruppen mit den geräteübergreifenden Funktionen von Google AdWords und Google DoubleClick zu verknüpfen. Auf diese Weise können interessenbezogene, personalisierte Werbebotschaften, die in Abhängigkeit Ihres früheren Nutzungs- und Surfverhaltens auf einem Endgerät (z.B. Handy) an Sie angepasst wurden auch auf einem anderen Ihrer Endgeräte (z.B. Tablet oder PC) angezeigt werden.

Details verbergen
Verbergen